Das ist, wenn kein besonders schwerer Fall vorliegt, die Höchststrafe.
Wer
für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder
gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 oder § 96 Abs. 1, in § 97a oder in § 97b in Verbindung mit § 94 oder § 96 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist.
7 Comments
Senseless@feddit.org · 13 pts · 350d
Vielleicht solltest du den Titel mal anpassen. Nicht Krah, sondern sein Ex-Mitarbeiter wurde verurteilt. Wichtiger Unterschied.
Goldholz@lemmy.blahaj.zone · 7 pts · 350d
Mein Fehler, las es falsch
DmMacniel@feddit.org · 3 pts · 350d
So isses verständlicher:)
Goldholz@lemmy.blahaj.zone · 10 pts · 350d
5 Jahre Haft finde ich schon seeehr milde fürs Spionage unterstützen und aktiv fördern
Successful_Try543@feddit.org · 5 pts · 350d
Das ist, wenn kein besonders schwerer Fall vorliegt, die Höchststrafe.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Geheimdienstliche_Agentent%C3%A4tigkeit
RidderSport@feddit.org · 2 pts · 350d
Wobei ich ohne genaueres zu wissen, davon ausgehe, dass hier eher ein Fall des § 96 I StGB vorliegt
Successful_Try543@feddit.org · 4 pts · 350d
Das ist aber "landesverräterische Ausspähung". Im Text steht aber:
Dafür, dass es sich um einen "besonders schweren Fall" handeln soll, finde ich die verhängte Freiheitsstrafe auch eher niedrig.