Der Streit um den rechtlichen Status des Dresdner CSD ist vorbei: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine andere Entscheidung getroffen als die Vorinstanz und den CSD zur Versammlung erklärt. Damit kann das geplante Straßenfest stattfinden.
Der Streit um den rechtlichen Status des Dresdner CSD ist vorbei: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine andere Entscheidung getroffen als die Vorinstanz und den CSD zur Versammlung erklärt. Damit kann das geplante Straßenfest stattfinden.
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