Eben über diesen Link gestolpert und dachte mir, ich poste es mal.
§ 81h StPO erlaubt bei Verbrechen (Mindeststrafe > 1 Jahr) eine DNA-Reihenuntersuchung und da man hier wohl ein "versuchtes Tötungsdelikt" annimmt, ist es erstmal nicht ganz abwegig.
Spannend ist, finde ich, aber die DNA-Reihenuntersuchung an sich: Grundsätzlich soll die Teilnahme "freiwillig" sein. Aber wie freiwillig ist es wirklich?
Die Polizei versucht hier also schon Druck aufzubauen, um möglichst viele zur DNA-Entnahme zu bewegen. Wenn der Teilnehmerkreis groß genug (bzw. der Verweigererkreis klein genug) ist, fällt die Freiwilligkeit für die Verweigerer.
Auch interessant: Lässt sich z.B. der unwissende Vater des Täters/der Täterin hier testen, kann diese Probe als Beinahetreffer den eigenen Sohn/die eigene Tochter belasten.
Finde ich schon interessant, was man sich so alles einfallen lässt. Und wer würde schon verweigern, wenn er doch "nichts zu verbergen hat"? ;)
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