Andi Barth

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@kossa @baleanar Das stimmt - in Bayern - nur teilweise: ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise. Das heißt, wenn auch nur eine kreisangehörige Kommune gegen die Kreisumlage klagt, weil sie ihr wegen ÖPNV zu hoch ist, wird sie vor Gericht vsl. recht bekommen. Daher sind Verbesserungen nur im Konsens aller Gemeinden möglich, insbesondere der armen. Dass es keine Pflichtaufgabe ist, ist Landesrecht. Die unsägliche Art der kommunalen Finanzierung ist teils Landes-, teils Bundesrecht.