matthias

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Im Detail stecken aber doch Fehler, oder? Da heißt es:

Die höchste [Hürde] ist die deutsche Straßenverkehrsordnung, denn dort steht geschrieben, dass die Fahrbahn zwischen den Fahrrad-Schutzstreifen mindestens 4,50 Meter breit sein muss, damit dort zwei Autos aneinander vorbeifahren können.

Das kann nicht stimmen, die StVO sagt meines Wissens nichts zu Straßen und schon gar nicht zu Fahrbahnbreiten oder Schutzstreifen.

Das Bundeskabinett stimmte auch tatsächlich zu, der Bundesrat aber stoppte das Vorhaben. "Offenbar ging es dort manchen zu schnell", glaubt Follmann.

Auch das ist dann ja unlogisch: wenn es um die StVO ginge, wäre der Bundesrat raus, das ist allein Sache des Verkehrsministeriums - das ist ja gerade der Witz an Verordnungen, das ich kein Gesetzgebungsverfahren brauche...

Ich bin, auch aus eigener Erfahrung (allerdings in einer Großstadt), kein besonderer Freund von Radschutzstreifen. Ich beobachte eher, dass zum einen doch eine nicht unwesentliche Zahl der Autos ohne Grund auf den Schutzstreifen fährt. Zum anderen halten überdurchschnittlich viele hier den Mindestabstand beim Überholen nicht ein (vermutlich, weil ihnen der Unterschied Schutzstreifen/Radweg nicht bekannt ist). Allerdings sind die Schutzstreifen hier auch nicht rot gefärbt, das macht evtl. einen Unterschied.

Naja, 1. bin ich mit sehr sicher, dass das Zieljahr noch mal verschoben wird (Bayern z.b. hat das gerade vorgemacht) und 2. heißt klimaneutral nicht totaler Verzicht auf entsprechende Emissionen, da wird meines Wissens immer mit Kompensationen oder Einlagerung etc. gerechnet

Der Trick war ja, für Deutsche die Kfz-Steuer um diesen Betrag zu reduzieren, so dass nur die bösen Ausländer die Maut wirklich bezahlt hätten.

Die Mehrwertsteuer kann natürlich jeder Staat festsetzen, die wird ja gerade von allen, unabhängig ihrer Nationalität, bezahlt.