KI und Urheberrecht: Es ist kompliziert!

Es gibt einen Satz, den man in jeder Diskussion über KI und Urheberrecht irgendwann liest. Für KI gebe es keine Gesetze. Das klingt einleuchtend, und es ist trotzdem falsch. Die Gesetze gibt es seit Jahren. Sie sind nur so gebaut, dass sie vor allem denen nützen, die einen langen Atem und gute Anwälte haben.

Wenn man verstehen will, worum eigentlich gestritten wird, hilft es, drei Dinge auseinanderzuhalten, die ständig in einen Topf geworfen werden. Das Training, das fertige Modell und das, was am Ende herauskommt. Rechtlich haben die drei fast nichts miteinander zu tun.

Fangen wir beim Training an. Da wird kopiert. Nicht angeschaut, nicht gelesen wie ein Mensch ein Buch liest, sondern kopiert, ganz im juristischen Sinn. Erlaubt ist das in Europa trotzdem, weil es dafür eine eigene Ausnahme gibt. Wer rechtmäßig an die Daten gekommen ist, darf sie automatisiert auswerten, solange der Rechteinhaber nicht widersprochen hat. Genau da liegt der Haken, und er ist leicht zu übersehen. Der Widerspruch muss von den Urhebern kommen, maschinenlesbar, für jedes einzelne Werk, an jeder Stelle im Netz, an der es liegt. Wer davon nichts weiß oder es technisch nicht hinbekommt, hat zugestimmt, ohne je gefragt worden zu sein.

An dieser Stelle taucht meistens der Fall Anthropic auf, und meistens falsch erzählt. Ein amerikanisches Gericht hat entschieden, dass die Firma gekaufte und eingescannte Bücher fürs Training verwenden durfte. Was sie nicht durfte, war, sich eine Bibliothek aus Raubkopien herunterzuladen. Am Ende stand ein Vergleich über etwa 1,5 Milliarden Dollar. Bestraft wurde also die Beschaffung und nicht das Training. Dazu kommt, dass das Urteil auf einer Rechtslage beruht, die es bei uns überhaupt nicht gibt. Wer damit erklärt, was in Deutschland erlaubt sei, argumentiert mit dem falschen Gesetzbuch.

Dann das Modell selbst. Die übliche Auskunft lautet, darin stecke nichts mehr, nur noch Zahlen. Meistens stimmt das sogar. Nur ist meistens leider keine brauchbare Grundlage. Wenn sich aus einem Modell auf eine simple Frage hin ein geschützter Text fast wortgleich wieder herausholen lässt, dann lag er dort offenbar in irgendeiner Form. Ob das in Buchstaben passiert ist oder in Wahrscheinlichkeiten, spielt für das Vervielfältigungsrecht keine Rolle, denn das fragt nicht nach der Speicherform, sondern danach, ob das Werk wieder herauskommt. Gerichte fangen an, genauso zu urteilen. Rechtskräftig ist davon noch nichts, und man sollte niemandem glauben, der behauptet, die Sache sei entschieden. In keine der beiden Richtungen.

Bleibt die Ausgabe. Das allermeiste, was da herauskommt, ist tatsächlich etwas Neues, zusammengezogen aus sehr vielen Quellen, keine Kopie von irgendetwas Bestimmtem. Manchmal aber kommt eben doch fast das Original heraus, und vorher weiß niemand, wann. Auch dazwischen hilft das beliebteste Argument nicht weiter, nämlich dass ja etwas verändert worden sei. Bearbeitungen sind mitgeschützt. Ein Werk umzugestalten, ist ein Recht der Urheberin und kein Freibrief für alle anderen. Dass ein Modell noch ein paar eigene Erfindungen dazwischenstreut, macht das Erkennbare nicht unkenntlich.

Legt man das alles nebeneinander, sieht man, dass das Urheberrecht keineswegs sprachlos geworden ist. Es hat für alle drei Ebenen Antworten. Sie sind unscharf, sie sind teuer zu erstreiten und sie werden erst in ein paar Jahren feststehen, aber es gibt sie.

Verschoben hat sich etwas anderes. Ein Recht, das man einzeln durchsetzen muss, läuft ins Leere gegenüber jemandem, der Millionen Werke auf einmal verarbeitet. Der Widerspruch soll von Einzelnen kommen, die Verwertung passiert im industriellen Maßstab, und ein Verfahren kostet mehr, als ein einzelnes Buch oder Lied je eingebracht hat. Das lässt sich weder mit besserer Technik noch mit einem neuen Paragraphen reparieren. Da stimmen die Größenverhältnisse nicht mehr, und daran ändert kein Urteil etwas.

#Urheberrecht #KI #TextAndDataMining #Netzpolitik #Kreativwirtschaft

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