zuerst, danke euch für eure Kommentre auf meinem letzten Post. Ich habe aber mehr Fragen:
gilt die Erstberatung eines Anwaltes für sowohl außergerichtliche als auch für gerichtliche Verfahren?
Gibt es in Deutschland ein Suchportal, wo man auch nach Erstberatungkosten sortieren kann? Oder muss man einfach im Internet recherchieren und Bekannte fragen?
Wenn ich einen Anwalt beauftrage, mit ihm vor Gericht gehe und den Prozess verliere, muss ich dann die Kosten für meinen Anwalt, den von der Gegenseite geforderten Schadensersatz und die Kosten für den Anwalt der obsiegenden Partei tragen? Gibt es ein Gesetz, das dies regelt?
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
1 Comments
You@feddit.org · 2 pts · 30d
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung neu abschließt, dann haben diese oft eine Wartezeit und die neue Versicherung tritt grundsätzlich nicht für "alte" Fälle ein. Hast Du noch keine Versicherung abgeschlossen, bist Du jetzt wahrscheinlich zu spät dran.
§ 34 RVG Beratungsgebühr - Umsatzsteuer kommt für Verbraucher noch dazu.
Wenn der Rechtsanwalt nicht nach den Sätzen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen will, sondern ein Stundenhonorar will, muss er das vorher mit dem Mandanten vereinbaren. Von einem Suchportal hab ich in dem Zusammenhang noch nie gehört.
Wenn Du wegen einer Schadensersatzforderung verklagt wirst, dann ist dieser Schadensersatz der Klagegrund. Wirst Du zivilrechtlich zur Zahlung verurteilt, kommt es darauf an, auf welche §§ sich der geltend gemachte Anspruch stützt.
Falls Du in einem Zivilprozess verlierst, also voll verurteilt wirst, kann der Gegner bei einem Verfahren vor dem grundsätzlich seine Kosten (Kosten seines Anwalts - Kosten nur nach RVG berechnet, ggf. Gerichtsgebühren) von Dir erstattet verlangen. Das wird im Urteil normalerweise mit vom Gericht entschieden, § 91 ZPO. Diese Kostentragungspflicht besteht häufig, aber nicht immer. Eine Ausnahme ist ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz.
Dein eigener Anwalt kann seine Gebühren von Dir als seinem Auftraggeber verlangen.
Falls Du finanziell eingeschränkt bist, besteht die Möglichkeit Beratungshilfe (außergerichtliches Stadium) zu beantragen. In einigen Bundesländern gibt es keine Beratungshilfe, sondern Beratungsstellen wie die ÖRA in Hamburg. Für ein gerichtliches Verfahren kann man entsprechend Prozesskostenhilfe beantragen.