OVG Sachsen-Anhalt stellt klar: AfD-Parteimitgliedschaft kann Waffenbesitz kosten

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/afd-mitglieder-verbot-gericht,waffenbesitz-afd-100.html

"Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren", teilte das Gericht mit.

Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, AfD-Mitgliedern die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts.

Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Das Waffengesetz regelt die genauen Voraussetzungen. Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar.

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig. Nur der Weg einer Verfassungsbeschwerde sei noch möglich, sagte ein Sprecher.

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11 Comments

ManfredMumpitz@feddit.org · 9 pts · 46d (4 replies)

Stabil. Könnten sich nicht andere Gerichte darauf berufen? Allein die Begründung sollte doch universell einsetzbar sein:

"Begreift eine Vereinigung Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers und tritt sie für deren pauschale Ausgrenzung ein, liegt darin eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde", so das Gericht. Auch eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse sowie ein stetiger Vergleich mit Unrechtsregimen gehe über zulässige Kritik hinaus und stelle einen Angriff auf das Demokratieprinzip dar.

Enkrod@feddit.org · 2 pts · 45d (3 replies)

Im deutschen Recht klingt der Begriff vertraut, seine Funktion ist aber anders gelagert. Der kontinentaleuropäische Rechtskreis folgt dem Primat des Gesetzes. Richter sind hier nicht an frühere Gerichtsentscheidungen gebunden, sondern dem Gesetz unterworfen. Genau deshalb spricht man in Deutschland meist zurückhaltender von Präzedenzfällen und häufiger von Grundsatzentscheidungen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass frühere Entscheidungen bedeutungslos wären. Im Gegenteil: Gerade Urteile höherer Gerichte können eine erhebliche faktische Wirkung entfalten. Sie prägen die Rechtsanwendung, beeinflussen Instanzgerichte und lenken die Auslegung von Normen. Wer als Richter deutlich gegen gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung entscheidet, läuft zudem das Risiko, dass die Entscheidung in der nächsten Instanz keinen Bestand hat.

Darin zeigt sich die deutsche Besonderheit: Präzedenzfälle sind hier meist keine formellen Befehle, sondern starke Orientierungsmarken. Sie binden nicht in derselben strengen Weise wie im Common Law, aber sie wirken oft so überzeugend und autoritativ, dass man an ihnen praktisch kaum vorbeikommt.

https://jurawelt.com/rechtslexikon/p/praezedenzfall/#IV_Deutschland_Praezedenzfaelle_ja_%E2%80%93_aber_anders

Die richterliche Entscheidung hier bezieht sich aber konkret auf den Waffenbesitz, der ja kein verfassungsmäßiges Recht ist. Das ist kein Richtspruch der sagt "Die AfD ist verfassungsfeindlich" und hat in diese Richtung mMn. deutlich geringeren Präzedenzwert wenn überhaupt.

ManfredMumpitz@feddit.org · 3 pts · 45d (2 replies)

Schad, das heißt diese Feststellung müsste immer wieder für verschiedene Bereiche höchstgerichtlich getroffen werden?

Enkrod@feddit.org · 4 pts · 45d (1 reply)

Obligatorisches "Ich bin kein Jurist!"

Der Gesetzestext ist hier recht interessant:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
[...]
3. Bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf Jahren
a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die
aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind,
bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder
cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, oder
c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,

Das heißt die Feststellung ob die AfD hier verfassungsfeindlich ist, ist gar nicht mal unbedingt gegeben, ich würde zu gerne die Urteilsbegründung lesen, aber es reicht ja schon wenn die Sachsen-Anhalt AfD Bestrebungen verfolgt hat die "gegen den Gedanken der Völkerverständigung [...] gerichtet sind"

Und neee... nicht unbedingt wenn ein Gericht darüber entscheidet ob die AfD verfassungsfeindlich ist, dann können sich andere (und insbesondere niedrigere) Gerichte definitiv darauf berufen und in ihren Urteilsbegründungen quasi sagen: "Zur Begründung unserer Einschätzung der Verfassungsfeindlichkeit, siehe die Erklärung aus diesem Urteil, kein Grund das hier alles nochmal auf zu rollen." Sozusagen nicht als "wir sind an das alte Urteil gebunden" sondern mehr als "wir schließen uns der bereits vorhandenen Einschätzung an".

Aber wie gesagt, diese Einschätzung ist hier ja nicht unbedingt Gegenstand der richterlichen Betrachtung sondern nur die sich daraus ergebende Waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

ManfredMumpitz@feddit.org · 1 pts · 45d

Danke dir. Ich bin auch nur Laie in dem Gebiet.

Das Gericht hat in diesem Fall schon über das Waffenbesitzrecht geurteilt, aber eben nach einem Paragraphen, der eben Verfassingsfeinde gezielt davon aussließen soll. Deshalb dachte ich an einen guten zukünftigen Querverweis für andere Verfahren.

Ein Verbotsverfahren steht ja nicht in Aussicht und dauert lang und ist vielleicht unsicher, aber wenn ein ein Urteil sich auch so auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beziehen kann (und diese schon woanders festgestellt wurden), kann die AFD schon jetzt etwas eingehegt werden.

A_norny_mousse@piefed.zip · 3 pts · 45d (5 replies)

Man kann also nur entweder gesichert rechtsextrem oder Waffenbesitzer sein? Macht Sinn. Jetzt bitte auf Smartfons ausweiten.

Enkrod@feddit.org · 1 pts · 44d

Wenn man bedenkt dass das Bundesverfassungsgericht meint, die Soziale Marktwirtschaft als deutsches Wirtschaftssystem aus dem Grundgesetz ableiten zu können, muss man sich da eventuell auch Sorgen machen wenn man Waffenbesitzer und Sozialist ist, weil eine Abschaffung des marktwirtschaftlichen Anteil der SMW auch als gegen die Verfassung gerichtete Bestrebung ausgelegt werden könnte.

Bababasti@feddit.org · -3 pts · 45d (3 replies)

Du hast es vielleicht nicht ganz ernst gemeint, aber ich finds immer problematisch wenn man sich freut, dass ein Staat autoritär durchgreift, nur weils eine Gruppe trifft die man nicht mag.

A_norny_mousse@piefed.zip · 3 pts · 45d (2 replies)

Mit dem Smartfon war nicht so ernst gemeint. Dass Leute die durch ihre Parteimitgliedschaft ihre Gewaltbereitschaft gegen Andere zum Ausdruck bringen keinen Waffenschein kriegen find ich total richtig.

Aussserdem, reguliert ≠ autoritär.

Bababasti@feddit.org · 2 pts · 45d (1 reply)

Hab’s vielleicht etwas drastisch formuliert. Musste halt dran denken wie sich erst gefreut wurde, als Banken rechten Organisationen die Kontos gekündigt haben und dann war der Aufschrei riesig als selbiges mit Syndikaten der FAU, der roten Hilfe oder ABCs passiert ist.

A_norny_mousse@piefed.zip · 2 pts · 45d

Dann red konkret und nicht verallgemeinernd.