Entscheidend ist nicht nur die absolute Zahl verlorener Stimmen, sondern ob dadurch das rechtlich relevante Ergebnis konkret gefährdet wäre. Die Praxis (auch des Schweizerischen Bundesgerichts) verlangt, dass eine Nachzählung nur angeordnet wird, wenn eine realistische Chance besteht, dass Fehler oder fehlende Stimmen das Resultat umkehren — also typischerweise bei Resultaten, die sehr nahe bei 50:50 liegen.
About time too!
Endlich
Entscheidend ist nicht nur die absolute Zahl verlorener Stimmen, sondern ob dadurch das rechtlich relevante Ergebnis konkret gefährdet wäre. Die Praxis (auch des Schweizerischen Bundesgerichts) verlangt, dass eine Nachzählung nur angeordnet wird, wenn eine realistische Chance besteht, dass Fehler oder fehlende Stimmen das Resultat umkehren — also typischerweise bei Resultaten, die sehr nahe bei 50:50 liegen.
Siehe z.B.: https://www.tribunale-federale.ch/files/live/sites/tfl/files/pdf/de/archive/1C_348_2015_yyyy_mm_dd_T_d_12_47_17.pdf
I think this should be the right thing to do: https://commission.europa.eu/topics/consumers/consumer-rights-and-complaints/resolve-your-consumer-complaint_en
Danke 🙂